Initial
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Initial Werbung & Verlag, Marienberger Str. 54b, 01279 Dresden, im folgenden Auftragnehmer genannt, führt Aufträge auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Vertragsbestandteil werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Die Bedingungen werden für den Auftraggeber bereitgehalten und können von diesem jederzeit eingesehen werden. Von diesen Abweichende Regelungen werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, es sei denn, sie werden schriftlich gesondert bestätigt. 

1. Vertragsabschluss 

Der Kaufvertrag über die durch den Auftraggeber ausgewählte Leistung wird geschlossen, wenn dieser den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, seinen Auftrag auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung, Bestätigung und Lieferung hin zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei Unstimmigkeiten zwischen Lieferung und Bestellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware nicht weiter zu öffnen, zu verbrauchen oder zu nutzen. Andernfalls haftet er für den dadurch entstehenden Wertverlust der Ware. 

2. Lieferung 

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Der Auftraggeber trägt die Portokosten. Bei Lieferung ins Ausland übernimmt er eventuell anfallende Steuern und Zölle. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Annahme der Teillieferungen verpflichtet. Bei Eintritt besonderer Ereignisse ist eine Nachlieferung in angemessenem Zeitraum möglich. 

3. Zahlung / Fälligkeit / Verzug 

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Werktagen fällig. Skontoabzug ist nicht gestattet. Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Der Auftragnehmer kann bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition dem Auftragnehmer gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann der Auftragnehmer gemäß § 288 Abs.1 BGB während des Verzugs den gesetzlichen Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers. Die Überfälligkeit beginnt 2 Wochen nach Rechnungslegung. 

4. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht 

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der sofortigen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken – auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt. Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzen wir die Versandkosten. Weist der Auftraggeber einen Mangel der gelieferten Ware nach, wird der Auftragnehmer in angemessener Nachfrist entweder eine Ersatzlieferung oder die Beseitigung des Mangels vornehmen. Die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung erfolgt innerhalb einer 8-wöchigen Frist. Nach dem Verstreichen der Frist, hat der Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder auf Minderung des Kaufpreises. Der Auftragnehmer haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung der vertraglichen Hauptpflichten und beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Ware. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer lediglich nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch den Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht haftet der Auftragnehmer für den typischerweise vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises der bestellten Ware. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse. 

5. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte 

Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei. 

6. Gerichtsstand 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Dresden. 

7. Handelsbrauch und Copyright 

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält der Auftragnehmer sich alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. 

8. Datenschutz 

Der Auftragnehmer ist zur Verarbeitung und Speicherung der elektronischen Daten des Auftraggebers nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes berechtigt. Der Auftragnehmer verwendet die Daten nur in der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber. 

9. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung nach Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der Vorschrift zum deutschen internationalen Privatrecht. 

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